Neue Satzung ab dem 11.06.2016
über die nachfolgende Satzung wurde im Rahmen der Ortsgruppentagung am 11.06.2016 ein Beschluss gefasst.
Begründung zur Änderung: Nach § 9 Absatz 3 der DLRG-Bundessatzung müssen „alle Satzungen der Landesverbände und deren Untergliederungen [u. a. unsere Ortsgruppe Ahaus] mit der Satzung der DLRG e.V. in ihrer jeweils gültigen Fassung in Einklang“ stehen. Hierzu hat das Präsidium und der Landesverband eine neue Mustersatzung für DLRG-Ortsgruppen veröffentlicht - die geänderten bzw. neuen Regelungen haben wir in den Entwürfen berücksichtigt.